Diskriminierung im Medienversand
Gleichstellung nach Vorzugsbehandlung von Netflix-DVDs
CK • Washington. Die Postaufsicht stellte fest, dass die Post DVD-Versender ungleich behandelt. Um DVD-Schrott vorzubeugen, zieht sie Netflix-Umschläge aus den Sortierautomaten und bearbeitet sie manuell. Auf dafür anfallende Zusatzgebühren verzichtet sie, denn Netflix ist ein wichtiger Kunde. Gamefly muss hingegen stärkere Umschläge verwenden, damit die Spiele-DVDs heil ankommen und zurückkehren. Dafür zahlt Gamefly das Zweieinhalbfache von Netflix.Die Postaufsicht will der Diskriminierung abhelfen, indem sie dem United States Postal Service aufgibt, Gamefly einen Nachlass bei der Sonderverpackungsgebühr einzuräumen. Gamefly würde dann noch das Doppelte von Netflix zahlen und zieht vor Gericht. Am 11. Januar 2013 stellt das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks der USA im Fall Gamefly v. Postal Regulatory Commission fest, dass die Diskriminierung nicht behoben ist.
Vielmehr verstößt die Postaufsicht mit fehlerhafter Ermessensausübung gegen den Administrative Procedures Act, während die Post mit einer Vorzugsbehandlung für Netflix ihre Regeln in 39 USC §403(c), verletzt. Ein Gebührennachlass ist die falsche Antwort auf die ermittelte Diskriminierung, und die Aufsicht muss den Fall neu aufwickeln, entschied der United States Court of Appeals for the District of Columbia.