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Montag, den 14. Jan. 2013

Diskriminierung im Medienversand  

Gleichstellung nach Vorzugsbehandlung von Netflix-DVDs
.   Die Postaufsicht stellte fest, dass die Post DVD-Versender ungleich behandelt. Um DVD-Schrott vorzu­beugen, zieht sie Netflix-Umschläge aus den Sortier­automaten und bearbeitet sie manuell. Auf dafür anfallende Zusatz­gebühren verzichtet sie, denn Netflix ist ein wichtiger Kunde. Gamefly muss hingegen stärkere Umschläge verwenden, damit die Spiele-DVDs heil ankommen und zurück­kehren. Dafür zahlt Gamefly das Zweiein­halbfache von Netflix.

Die Postaufsicht will der Diskrimi­nierung abhelfen, indem sie dem United States Postal Service aufgibt, Gamefly einen Nachlass bei der Sonder­verpackungs­gebühr einzuräumen. Gamefly würde dann noch das Doppelte von Netflix zahlen und zieht vor Gericht. Am 11. Januar 2013 stellt das Bundes­berufungs­gericht des Haupt­stadtbezirks der USA im Fall Gamefly v. Postal Regulatory Commission fest, dass die Diskriminierung nicht behoben ist.

Vielmehr verstößt die Postaufsicht mit fehlerhafter Ermessens­ausübung gegen den Administrative Procedures Act, während die Post mit einer Vorzugs­behandlung für Netflix ihre Regeln in 39 USC §403(c), verletzt. Ein Gebühren­nachlass ist die falsche Antwort auf die ermittelte Diskriminierung, und die Aufsicht muss den Fall neu aufwickeln, entschied der United States Court of Appeals for the District of Columbia.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.