×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 01. Febr. 2013

100 Dollar Strafe vom Segway

 
Strafzettel doppelt und dreifach gesichert
.   Gegen die Fahrtrichtung saust der städtische Parkwächter auf seinem Segway Patrol den Radweg entlang, bis er plötzlich hält und um 270 Grad wendet: Parkzeit überschritten! Aus dem Gürtel zieht er ein handtellergroßes Gerät mit Drucker, Tastatur, Kamera und Bildschirm, knipst die Vehicle Identification Number und das Nummernschild und druckt den Strafzettel über 100 Dollar. Auch den nimmt er auf und düst dann ab.

In seiner sicherheitsfarben-gestreiften Uniform mit Helm wirkt er wie ein Roboter. So einer wird bestimmt bald seine Stelle übernehmen. Schon länger rollen kamerabewehrte Fahrzeuge der Freunde und Helfer durch die Straßen Washingtons und dokumentieren ganz nebenbei die Nummernschilder auf beiden Seiten, um sie der zentralen Überwachung zur Auswertung zuzuspielen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER