• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 01. Febr. 2013

100 Dollar Strafe vom Segway  

Strafzettel doppelt und dreifach gesichert
.   Gegen die Fahrtrichtung saust der städtische Parkwächter auf seinem Segway Patrol den Radweg entlang, bis er plötzlich hält und um 270 Grad wendet: Parkzeit überschritten! Aus dem Gürtel zieht er ein handtellergroßes Gerät mit Drucker, Tastatur, Kamera und Bildschirm, knipst die Vehicle Identification Number und das Nummernschild und druckt den Strafzettel über 100 Dollar. Auch den nimmt er auf und düst dann ab.

In seiner sicherheitsfarben-gestreiften Uniform mit Helm wirkt er wie ein Roboter. So einer wird bestimmt bald seine Stelle übernehmen. Schon länger rollen kamerabewehrte Fahrzeuge der Freunde und Helfer durch die Straßen Washingtons und dokumentieren ganz nebenbei die Nummernschilder auf beiden Seiten, um sie der zentralen Überwachung zur Auswertung zuzuspielen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.