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Sonntag, den 03. Febr. 2013

Bußgeld nach Missbrauch im Beweisverfahren  

.   Der amerikanische Zivilprozess verlangt von allen Beteiligten - und oft auch Dritten - die Herausgabe aller verlangten Beweise. Wer sich nicht daran hält, kann die Klage oder jede Einrede verlieren, Bußen unterfallen und auch das Verbot der Vorlage vorteilhafter Beweise erhalten. Wer Ausnahmen geltend machen will, muss komplexe Regeln befolgen.

Im Fall Branhaven, LLC v. Beeftek, Inc. stritten sich die Parteien um vertragliche Vertriebs- und Lizenzpflichten. Auf Anforderung einer Partei lieferte die andere 20 Blatt an Beweisen, einen Monat später 368 und am Ende der Herausgabefrist überraschend weitere 112,106. Die verschleppte Vorlage trotz entgegenlautender Erklärungen belastete die Gegenseite schwer und verteuerte den Prozess.

Der Sanktionsbeschluss vom 4. Januar 2013 des Bundesgerichts für Maryland führt lesenswert in die Mitwirkungspflichten der Parteien und die Regeln über Exzess und Missbrauch im Discovery-Verfahren ein und erklärt dieses Vorgehen für rechtsmissbräuchlich. Daher greifen die Sanktionen der amerikanischen Bundeszivilprozessordnung, den Federal Rules of Civil Procedure.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.