Schachteln, Strohmann und Haftung
CK • Washington. Mit einem Alter Ego-Durchgriff gelangt man an Stroh- sowie Hintermänner, Gesellschafter und wahre Inhaber von Gesellschaften, die sich manchmal über komplexe Verschachtelungen gegen eine persönliche Haftung feien.
Grundsätzlich wird die Haftungsbeschränkung anerkannt. Im Einzelfall gilt jedoch die Durchgriffshaftung als Piercing of the corporate Veil. Besonders kompliziert machten es die Hintermänner im Fall Vitol, S.A. v. Capri Marine, Ltd., der ein im amerikanischen Gericht zu vollstreckendes Urteil aus England betrifft.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond erörterte am 8. Februar 2013 recht lesenswert im Abschnitt III.C. The Alter Ego Claim seines Revisionsbeschlusses die Ausnahme von der Haftungsbeschränkung.
Grundsätzlich wird die Haftungsbeschränkung anerkannt. Im Einzelfall gilt jedoch die Durchgriffshaftung als Piercing of the corporate Veil. Besonders kompliziert machten es die Hintermänner im Fall Vitol, S.A. v. Capri Marine, Ltd., der ein im amerikanischen Gericht zu vollstreckendes Urteil aus England betrifft.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond erörterte am 8. Februar 2013 recht lesenswert im Abschnitt III.C. The Alter Ego Claim seines Revisionsbeschlusses die Ausnahme von der Haftungsbeschränkung.