Grundsätzlich wird die Haftungsbeschränkung anerkannt. Im Einzelfall gilt jedoch die Durchgriffshaftung als Piercing of the corporate Veil. Besonders kompliziert machten es die Hintermänner im Fall Vitol, S.A. v. Capri Marine, Ltd., der ein im amerikanischen Gericht zu vollstreckendes Urteil aus England betrifft.
Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond erörterte am 8. Februar 2013 recht lesenswert im Abschnitt III.C. The Alter Ego Claim seines Revisionsbeschlusses die Ausnahme von der Haftungsbeschränkung.