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Sonntag, den 10. Febr. 2013

Schachteln, Strohmann und Haftung  

.   Mit einem Alter Ego-Durchgriff gelangt man an Stroh- sowie Hintermänner, Gesellschafter und wahre Inhaber von Gesellschaften, die sich manchmal über komplexe Verschachtelungen gegen eine persönliche Haftung feien.

Grundsätzlich wird die Haftungsbeschränkung anerkannt. Im Einzelfall gilt jedoch die Durchgriffshaftung als Piercing of the corporate Veil. Besonders kompliziert machten es die Hintermänner im Fall Vitol, S.A. v. Capri Marine, Ltd., der ein im amerikanischen Gericht zu vollstreckendes Urteil aus England betrifft.

Das Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond erörterte am 8. Februar 2013 recht lesenswert im Abschnitt III.C. The Alter Ego Claim seines Revisionsbeschlusses die Ausnahme von der Haftungsbeschränkung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.