Schmerzensgeld für Ekel?
Produkthaftung erfasst Spucke auf Burger
CK • Washington. Durch fast alle Instanzen ging die Klage auf Schmerzensgeld wegen des Burgers, auf dem Spucke serviert war. Der Kunde aß ihn nicht. Ein Gesundheitsschaden folgte nicht, und deshalb verlor er den Prozess im Bundesgericht. In San Francisco wollte sich das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA nicht auf eine eigene Beurteilung des anwendbaren Produkthaftungsgesetzes des Staates Washington festlegen und befragte den dortigen Obersten Gerichtshof.
Nachdem dieser antwortete, dass das Gesetz ein Schmerzensgeld auch beim unverzehrten Produkt erlaube, gestattete der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit am 12. Februar 2013 in Fall Bylsma v. Burger King Corp. dem Kläger, seine Klage zu revidieren und erneut einen gesetzlichen Anspruch auf Geld für Ekel zu belegen.