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Sonntag, den 24. Febr. 2013

Ohne Zustellung in US-Prozess verstrickt

 
.   Die Klägerin im Fall Subway International B.V. v. Bletas nahm an gerichtlich angeordneten Vergleichsverhandlungen teil, obwohl ihr keine Klage zugestellt worden war. In der Revision in New York City rügte sie, dass das Gericht sie seiner Gerichtsbarkeit trotz des mangelnden Service of Process unterwarf.

Am 22. Februar 2013 entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks wie erwartet gegen sie: Die Teilnahme am Prozess in den USA kann auch nach einer Zustellungsrüge in der Vergleichsverhandlung einen Verzicht auf diese Einwendung bedeuten, nachdem ihre Klagerwiderung diese Rüge nicht enthielt.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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