Die Soldaten verklagen daher die im Dienst des Pentagon tätigen Firmen im Namen benannter und unbenannter Opfer. Am 27. Februar 2013 entschied Richter Titus vom Bundesgericht für Maryland im Fall In re: KBR Inc. Burn Pit Litigation, ob eine Sammelklage zulässig ist und die Staatsimmunität auch die Gehilfen aus der Privatwirtschaft schützt. Seine 33 Seiten lange Begründung führt detailliert vor allem in die Frage der Zuständigkeit der Gerichte im Sinne der Gewaltenteilung ein.
Die Legislative hat die Immunität nicht ausdrücklich auf den privaten Sektor erstreckt, jedoch Regelungen über Fürsorge und Schadensbeseitigung geschaffen. Die Verfassung verleiht der Exekutive viel Spielraum in der Außenpolitik und Kriegsführung; dazu zählt auch die Ermächtigung zur Delegation von Aufgaben an Dritte. Hier wirkt gegen die Kläger, dass die Delegation durch Vertrag und Anweisungen besonders eingegrenzt war. Die schadensauslösende Verantwortlichkeit fällt daher in den nichtjustiziablen Bereich.