Doch das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinatti hebt am 7. März 2013 die Abweisung im Fall Slep-Tone Entertainment Corp. v. Karaoke Kandy Store, Inc. auf und weist das Untergericht an, alle Merkmale der Markenverletzung durchzuprüfen:
1. Die Marke: Seine Eintragungen hatte der Hersteller belegt.
2. Rechtswidrige Handlungen: Die eidliche Erklärung, Affidavit, eines Mitarbeiters, dass der Händler ihn anwies, die Videos auf Festplatten zum Verkauf zu kopieren und dabei möglichst die Marken zu entfernen, reicht als Beweis für die Fortsetzung des Prozesses aus, auch wenn das Untergericht vom Affidavit nicht überzeugt war. Die Beweiswürdigung bleibt immer den Geschworenen vorbehalten.
3. Die Verwechslungsgefahr: Aus Verbrauchersicht zu prüfen.