• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 08. März 2013

Markenverletzung: 3 Merkmale  

.   Karaokesammlungen kopierte ein Händler auf Festplatten. Seine Kunden denken, die in den Videos erscheinenden Marken gehörten dem Händler. Der die Marken inhabende Hersteller klagt wegen Markenverletzung. Er verliert, weil dem Gericht seine Beweise zu dünn erscheinen.

Doch das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks der USA in Cincinatti hebt am 7. März 2013 die Abweisung im Fall Slep-Tone Entertainment Corp. v. Karaoke Kandy Store, Inc. auf und weist das Untergericht an, alle Merkmale der Markenverletzung durchzuprüfen:
1. Die Marke: Seine Eintragungen hatte der Hersteller belegt.
2. Rechtswidrige Handlungen: Die eidliche Erklärung, Affidavit, eines Mitarbeiters, dass der Händler ihn anwies, die Videos auf Festplatten zum Verkauf zu kopieren und dabei möglichst die Marken zu entfernen, reicht als Beweis für die Fortsetzung des Prozesses aus, auch wenn das Untergericht vom Affidavit nicht überzeugt war. Die Beweiswürdigung bleibt immer den Geschworenen vorbehalten.
3. Die Verwechslungsgefahr: Aus Verbrauchersicht zu prüfen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.