Schuldner vereitelt Befriedigung
Diamentenvermögen wechselt zwischen Gesellschaften
CK • Washington. In New York City entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA über die Zulässigkeit einer Klage und Klageänderung im Zusammenhang mit einem Diamantenvermögen, das ein Inhaber zweier Gesellschaften zwischen diesen verschob, um Gläubiger zu frustrieren. Das Urteil im Fall Key Items, Inc. v. Global Jewellery Solutions, Ltd. vom 18. März 2013 zeigt die dem Gläubiger zustehenden Rechtsgrundlagen auf. Die Vermögensverlagerung kann er mit dem deliktsrechtlichen Anspruch der tortious Interference anfechten. Ebenso kann der Gläubiger den Inhaber beider Gesellschaften nach dem Alter Ego-Grundsatz des Durchgriffshaftungsrechts angreifen.