×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 19. März 2013

Schuldner vereitelt Befriedigung

 
Diamentenvermögen wechselt zwischen Gesellschaften
.   In New York City entschied das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA über die Zuläs­sigkeit einer Klage und Klage­änderung im Zusammen­hang mit einem Diamanten­vermögen, das ein Inhaber zweier Gesell­schaften zwischen diesen verschob, um Gläubiger zu frustrieren.

Das Urteil im Fall Key Items, Inc. v. Global Jewellery Solutions, Ltd. vom 18. März 2013 zeigt die dem Gläubiger zuste­henden Rechts­grundlagen auf. Die Vermögens­verlagerung kann er mit dem delikts­rechtlichen Anspruch der tortious Inter­ference anfechten. Ebenso kann der Gläubiger den Inhaber beider Gesellschaften nach dem Alter Ego-Grundsatz des Durchgriffs­haftungsrechts angreifen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER