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Samstag, den 30. März 2013

Wie man im US-Gericht siegt  

.   Nach einem Autounfall verklagte die verletzte Fahrerin den französischen Reifenhersteller wegen Produkthaftung. Solche Klagen kann man im US-Prozess auf verschiedenen Wegen abwehren. Der Reifenhersteller nimmt die von der Klägerin angebotenen Gutachter unter die Lupe.

Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA in Denver lieferte am 29. März 2013 im Fall Ho v. Michelin North America, Inc. eine ausführliche und lesenswerte Begründung, wieso die Gutachter trotz hoher beruflicher Qualifikationen als sachverständige Zeugen im Prozess unqualifiziert sind und deshalb das Beweisangebot die Klage anschlüssig werden lässt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.