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Donnerstag, den 04. April 2013

Kanzlei haftet unbekannten Dritten  

.   Ein Mandatsvertrag verpflichtete eine Kanzlei zur Beratung bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen, Bonds, durch Fonds. Die Kanzlei erfuhr im Mandat von gesetzlich verbotenen Interessenskonflikten, die sie jedoch nicht in die im Rahmen der Beratung erstellte Offenlegung für Fondsinvestoren aufnahm.

Beim Erwerb der Bonds wussten die Anleger nicht von der Tätigkeit der Kanzlei, doch verklagten sie sie neben anderen nach Fondsverlusten bei der Rückabwicklung der Bonds auf Schadensersatz für Falschinformationen, negligent Misrepresentation.

Im Fall Wells Fargo Advantage v. Helicon Associates, Inc. entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks, dass bei der Unterdrückung eines Interessenskonflikts eine Kanzleihaftung zugunsten Dritter folgen kann. Es wies daher am 3. April 2013 den Rechtsstreit zur weiteren Beweissammlung und Beurteilung an das Untergericht mit einer lesenswerten 14-seitigen Begründung zurück.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.