Streit um $4 Mio. Prozesskosten
CK • Washington. Die American Rule of Costs lässt die im US-Prozess obsiegende Partei auf ihren Kosten sitzen bleiben. Diese können mangels einer aus kartellrechtlichen Gründen verbotenen Gebührenordnung beträchtlich sein.
Im Fall Southern Wine and Spirits v. Mountain Valley Spring Company streiten sich die Parteien um mehrere Ausnahmen von diesem Grundsatz. Einerseits wird eine vertragliche, andererseits eine einzelstaatliche Kostenerstattungsregel behauptet. Eine Partei klagt 2,7 Mio. Dollar ein, die andere 1,3 Mio. Eine hat einen Klageanspruch durchgesetzt, die andere eine Widerklage.
Die erzielten Beträge aus Vertragsverletzungen erreichen nur sechsstellige Zahlen, aber die Kosten waren hoch; daher ist der Streit um die Erstattung nachvollziehbar. Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des achten Bezirks der USA in St. Louis vom 5. April 2013 erklärt lesenswert die anwendbaren Grundsätze.
Im Fall Southern Wine and Spirits v. Mountain Valley Spring Company streiten sich die Parteien um mehrere Ausnahmen von diesem Grundsatz. Einerseits wird eine vertragliche, andererseits eine einzelstaatliche Kostenerstattungsregel behauptet. Eine Partei klagt 2,7 Mio. Dollar ein, die andere 1,3 Mio. Eine hat einen Klageanspruch durchgesetzt, die andere eine Widerklage.
Die erzielten Beträge aus Vertragsverletzungen erreichen nur sechsstellige Zahlen, aber die Kosten waren hoch; daher ist der Streit um die Erstattung nachvollziehbar. Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des achten Bezirks der USA in St. Louis vom 5. April 2013 erklärt lesenswert die anwendbaren Grundsätze.