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Sonntag, den 07. April 2013

Streit um $4 Mio. Prozesskosten  

.   Die American Rule of Costs lässt die im US-Prozess obsiegende Partei auf ihren Kosten sitzen bleiben. Diese können mangels einer aus kartellrechtlichen Gründen verbotenen Gebührenordnung beträchtlich sein.

Im Fall Southern Wine and Spirits v. Mountain Valley Spring Company streiten sich die Parteien um mehrere Ausnahmen von diesem Grundsatz. Einerseits wird eine vertragliche, andererseits eine einzelstaatliche Kostenerstattungsregel behauptet. Eine Partei klagt 2,7 Mio. Dollar ein, die andere 1,3 Mio. Eine hat einen Klageanspruch durchgesetzt, die andere eine Widerklage.

Die erzielten Beträge aus Vertragsverletzungen erreichen nur sechsstellige Zahlen, aber die Kosten waren hoch; daher ist der Streit um die Erstattung nachvollziehbar. Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des achten Bezirks der USA in St. Louis vom 5. April 2013 erklärt lesenswert die anwendbaren Grundsätze.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.