Nein, befanden acht der neun höchsten Richter im Fall Missouri v. McNeely. Hierfür hätte es trotz der Indizienlage einer richtlichen Anordnung, eines Warrant, bedurft. Die Richter stellten klar, dass der natürliche Abbauprozess von Blutalkohol für sich allein kein Grund für die Annahme von Eilbedürftigkeit ist. Die Blutabnahme stelle einen abgenötigten körperlichen Eingriff unter die Haut und in die Venen des Betroffenen dar. Daher komme es auch nicht auf den Umstand an, dass der Warrant sicherlich bewilligt worden wäre. Auch die Durchführung des Bluttests nach den allgemeinen medizinischen Grundsätzen ändere daran nichts.
Der >Supreme Court lehnte daher die Klage des Staates Missouri ab, der Unterstützung durch die Obama-Administration erhalten hatte, und stärkte das Schutzrecht der Bürger vor körperlichen Eingriffen durch den Staat. Nötig wurde dieses Urteil, da bisher erst in knapp der Hälfte der US-Bundesstaaten klare Regelungen zu den Anforderungen an Blutalkoholtests existieren.