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Montag, den 22. April 2013

Kopierte Klagen bringen nichts

 
.   Sieben Klagen auf je einem Blatt wirken auf das Bundesgericht der US-Hauptstadt im Fall Shade v. United States Congress wie Kopien eines Originals. Nur der Klägername ist jeweils verändert. Der siebten Klage eines Klägers, der 1982 wegen Ungleichbehandlung vom Landwirtschaftsministerium $50.000 erhielt, liegt eine zweite Seite an. Er möchte $350.000.

Der United States Court for the District of Columbia weist die Klagen ab. Sie sind beim besten Willen unverständlich. Selbst wenn das Notice Pleading minimale Anforderungen an eine Klage stellt, muss das Gericht verstehen können, worum es den Klägern geht und ob seine Zuständigkeit besteht. Die hier offensichtlichen Mängel erklärt es am 19. April 2013 nachvollziehbar und beispielhaft.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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