Der United States Court for the District of Columbia weist die Klagen ab. Sie sind beim besten Willen unverständlich. Selbst wenn das Notice Pleading minimale Anforderungen an eine Klage stellt, muss das Gericht verstehen können, worum es den Klägern geht und ob seine Zuständigkeit besteht. Die hier offensichtlichen Mängel erklärt es am 19. April 2013 nachvollziehbar und beispielhaft.
Der United States Court for the District of Columbia weist die Klagen ab. Sie sind beim besten Willen unverständlich. Selbst wenn das Notice Pleading minimale Anforderungen an eine Klage stellt, muss das Gericht verstehen können, worum es den Klägern geht und ob seine Zuständigkeit besteht. Die hier offensichtlichen Mängel erklärt es am 19. April 2013 nachvollziehbar und beispielhaft.
Das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA stellt im Fall Radloff-Francis v. Wyoming Medical Center fest, dass die Klage selbst die Fristversäumnis offenlegt. Eine Abweisung ohne Erwiderung hält es am 19. April 2013 für zulässig.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.