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Dienstag, den 23. April 2013

Rechtswidriger Klägerbonus  

.   Der Vergleich in einem Sammelklageprozess verspricht der Klägergruppe je nach Schaden $26 bis $750, doch den benannten Klägern, die als erste am Prozess beteiligt waren, einen Bonus von $5000, wenn sie dem Vergleich zustimmten. Damit scheiterte der Vergleich in San Francisco vor dem Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Radcliffe v. Experian Information Solutions.

Ein solcher Bonus würde die ersten Kläger nicht nur überproportional für ihre Mitwirkung vergüten, sondern sie motivieren, den Vergleich im Eigen- statt im Gruppeninteresse gutzuheißen, entschied das Gericht am 22. April 2013.

Zudem wecke der übermotivierte Sammelklägeranwalt erhebliche Bedenken, weil er eigennützig auf die Kläger Druck ausübte, damit sie den ungerechten Vergleich annähmen. Ein Richter befürwortete deshalb auch, ihm seinen Honoraranspruch abzusprechen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.