Nachdem die Anstalt seine Aufnahmen ausstrahlte, verlangte er wegen Urheberrechtsverletzung Schadensersatz. Vorher blieb seine Honorarforderung unerfüllt. Das Urteil des Bundesgerichts der Hauptstadt im Fall Slate v. ABC News, Inc. vom 23. April 2013 stellt den umfangreichen Sachverhalt dar. Der Journalist verlor aus mehreren Gründen.
Die Klage war schon vor ihrer Vorlage an die Geschworenen abzuweisen, weil die Beweise keine ungeklärten Tatsachenfragen enthalten. Da der Journalist eindeutig als Mitglied der Organisation auftrat und laufend ihre EMailanschrift, nicht seine eigene, verwandte, trat er als ihr Vertreter, nicht selbständig auf, und sein Werk wurde automatisch ein Work made for Hire der Organisation: Alle Rechte liegen bei ihr, nicht bei ihm. Zudem war die Klage als Sanktion für sein bösgläubiges Prozessverhalten abzuweisen. Lang, aber lesenswert!