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Freitag, den 26. April 2013

TV-Journalist verliert Honoraranspruch  

Aufdeckung von Polizeimissbrauch als Work made for Hire
.   Ein Projekt zur Aufdeckung von Polizeimissbrauch verkaufte ein Journalist erfolgreich an eine landesweite Fernsehanstalt. Doch erklärte er seine Rolle unsorgfältig und trat als Direktor und Mitarbeiter einer Organisation gegen Polizeimissbrauch auf.

Nachdem die Anstalt seine Aufnahmen ausstrahlte, verlangte er wegen Urheberrechtsverletzung Schadensersatz. Vorher blieb seine Honorarforderung unerfüllt. Das Urteil des Bundesgerichts der Hauptstadt im Fall Slate v. ABC News, Inc. vom 23. April 2013 stellt den umfangreichen Sachverhalt dar. Der Journalist verlor aus mehreren Gründen.

Die Klage war schon vor ihrer Vorlage an die Geschworenen abzuweisen, weil die Beweise keine ungeklärten Tatsachenfragen enthalten. Da der Journalist eindeutig als Mitglied der Organisation auftrat und laufend ihre EMailanschrift, nicht seine eigene, verwandte, trat er als ihr Vertreter, nicht selbständig auf, und sein Werk wurde automatisch ein Work made for Hire der Organisation: Alle Rechte liegen bei ihr, nicht bei ihm. Zudem war die Klage als Sanktion für sein bösgläubiges Prozessverhalten abzuweisen. Lang, aber lesenswert!







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.