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Sonntag, den 05. Mai 2013

Interessante Zeiten mit Prof. Heussen

 
Ausnahmsweise ohne Lehrbuch lernen
.   Benno Heussen schreibt keine kurzen Bücher - das eBook Hitler's Sex einmal ausgenommen. Der Heussen-Klassiker Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement ist ein Standardwerk des deutschen - und mittlerweile - internationalen Vertragsrechts. Wie es sich für die Materie geziemt, ist es ein Wälzer. Wälzer bedeutet bei Heussen aber nicht langweilig.

Das gilt erst recht für das neueste Buch Interessante Zeiten. Die Zeiten, die er mit offenen Augen und nie als scheuklappenbewehrter Jurist erlebte, reichen von der Mauerbauzeit, als Jurastudenten noch Anzüge trugen, bevor sie auf erste T-Shirts, lange Haare und nordvietnamesische Anstecknadeln umstiegen, bis in die Urzeit des Internet und schließlich die bunte multimediale Welt sozialer Medien eines Computerrechtsgelehrten.

Der Verfasser hat erfahren, dass er in Interessanten Zeiten erscheint - Parallelen gibt es ja auch auf unterschiedlichen Kontinenten und neue entdeckt man in der Korrespondenz mit Heussen, - doch nicht allein deshalb sieht man der Lektüre des Werks von 475 Seiten mit Spannung entgegen: Der Jurist, und auch die Rezensionen, animieren zum Lesen. Und von Benno Heussen kann man immer lernen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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