Diese Tatsachen und die Rechtsfolgen der Vollstreckungsvereitelung erörterte in Chicago das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks der USA im Fall GE Betz, Inc. v. Zee Co., Inc. am 3. Mai 2013.
Die 49-seitige Begründung des Gerichts lässt den Leser erkennen, wie mühselig und teuer der Urteilsschuldner dem Gläubiger die Vollstreckung durch prozessuale Findigkeiten machen kann. Doch dieser entwischt dem Urteil letztlich nicht.