Wegen Eiskrem zur Vernehmung in die USA
CK • Washington. Zwei mexikanische Eiskremhersteller streiten sich in den USA um ihre Marken. Ein Chef soll vernommen werden. Die Parteien streiten sich um den Ort: Mexico City oder Washington? Das Eiskrem-Geschäft muss lohnend sein, denn auch Kleinstreite kosten im US-Gericht großes Geld.
Allerdings ist auch die Verschaffung eines US-Wortprotokollführers und eines Videoprotokollführers ins Ausland nicht billig. $3000 pro Tag etwa, plus Reisekosten. Dazu zwei Anwälte pro Partei plus deren Auslagen. Da sollte die Kriegskasse schon ein Loch von $20000 pro Tag vertragen können.
Nur das Bundesgericht der Hauptstadt spielt mit seiner Einstiegsgebühr von $350 den billigen Jakob. Für diese muss es sich wiederholt die Finger krumm schreiben. Bei der Begründung seiner Verfügung über die zumutbare Deposition in den USA im Fall Paleteria La Michoacana, Inc. v. Productos Lacteos Tocumbo S.A. de C.V. kamen am 1. Mai 2013 wieder elf Seiten, diesmal über amerikanisches Bundesprozessrecht und internationales Recht, zustande.
Allerdings ist auch die Verschaffung eines US-Wortprotokollführers und eines Videoprotokollführers ins Ausland nicht billig. $3000 pro Tag etwa, plus Reisekosten. Dazu zwei Anwälte pro Partei plus deren Auslagen. Da sollte die Kriegskasse schon ein Loch von $20000 pro Tag vertragen können.
Nur das Bundesgericht der Hauptstadt spielt mit seiner Einstiegsgebühr von $350 den billigen Jakob. Für diese muss es sich wiederholt die Finger krumm schreiben. Bei der Begründung seiner Verfügung über die zumutbare Deposition in den USA im Fall Paleteria La Michoacana, Inc. v. Productos Lacteos Tocumbo S.A. de C.V. kamen am 1. Mai 2013 wieder elf Seiten, diesmal über amerikanisches Bundesprozessrecht und internationales Recht, zustande.