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Donnerstag, den 16. Mai 2013

Wegen Eiskrem zur Vernehmung in die USA  

.   Zwei mexikanische Eiskremhersteller streiten sich in den USA um ihre Marken. Ein Chef soll vernommen werden. Die Parteien streiten sich um den Ort: Mexico City oder Washington? Das Eiskrem-Geschäft muss lohnend sein, denn auch Kleinstreite kosten im US-Gericht großes Geld.

Allerdings ist auch die Verschaffung eines US-Wort­protokoll­führers und eines Video­protokoll­führers ins Ausland nicht billig. $3000 pro Tag etwa, plus Reise­kosten. Dazu zwei Anwälte pro Partei plus deren Auslagen. Da sollte die Kriegskasse schon ein Loch von $20000 pro Tag vertragen können.

Nur das Bundesgericht der Hauptstadt spielt mit seiner Einstiegs­gebühr von $350 den billigen Jakob. Für diese muss es sich wieder­holt die Finger krumm schreiben. Bei der Begründung seiner Verfügung über die zumutbare Deposition in den USA im Fall Paleteria La Michoacana, Inc. v. Productos Lacteos Tocumbo S.A. de C.V. kamen am 1. Mai 2013 wieder elf Seiten, diesmal über amerikanisches Bundesprozessrecht und internationales Recht, zustande.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.