Own Your Power
Fair Use-Einrede bei Markenverletzung
CK • Washington. Die Klägerin führt ein Unternehmen mit der Firmierung Own Your Power Communications und besitzt die eingetragene Marke Own Your Power. Sie verklagt einen Verlag mit Webseite und Zeitschrift, der nach ihr ebenfalls Own Your Power verwendet und die offensichtliche Markenverletzung damit erklärt, dass das Markenrecht einen Fair Use ohne Haftungsfolge erlaubt.Im Bundesgericht gewann der Verlag, doch in der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City gewinnt die durch Blogs, Motivationsveranstaltungen und Radioauftritte bekannte Klägerin. Das Untergericht muss den Fair Use-Einrede neu anhand der weiterentwickelten Tatsachenlage würdigen.
Im Fall Kelley-Brown v. Oprah Winfrey legt das Gericht am 31. Mai 2013 eine weitreichende Begründung mit ausführlicher Erörterung des umstrittenen Fair Use-Grundsatzes im Markenrecht vor. Es erörtert zudem lesenswert weitere Verletzungansprüche, die die Klägerin wegen der Nachahmung, umgekehrter Verletzung und auch gegen Sponsoren des Verlages nach Mithaftungs- und Störerregeln behauptete.