Im Bundesgericht gewann der Verlag, doch in der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City gewinnt die durch Blogs, Motivationsveranstaltungen und Radioauftritte bekannte Klägerin. Das Untergericht muss den Fair Use-Einrede neu anhand der weiterentwickelten Tatsachenlage würdigen.
Im Fall Kelley-Brown v. Oprah Winfrey legt das Gericht am 31. Mai 2013 eine weitreichende Begründung mit ausführlicher Erörterung des umstrittenen Fair Use-Grundsatzes im Markenrecht vor. Es erörtert zudem lesenswert weitere Verletzungansprüche, die die Klägerin wegen der Nachahmung, umgekehrter Verletzung und auch gegen Sponsoren des Verlages nach Mithaftungs- und Störerregeln behauptete.