×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 02. Juni 2013

Own Your Power

 
Fair Use-Einrede bei Markenverletzung
.   Die Klägerin führt ein Unternehmen mit der Firmierung Own Your Power Communications und besitzt die eingetragene Marke Own Your Power. Sie verklagt einen Verlag mit Webseite und Zeitschrift, der nach ihr ebenfalls Own Your Power verwendet und die offensichtliche Markenverletzung damit erklärt, dass das Markenrecht einen Fair Use ohne Haftungsfolge erlaubt.

Im Bundesgericht gewann der Verlag, doch in der Revision vor dem Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA in New York City gewinnt die durch Blogs, Motivationsveranstaltungen und Radioauftritte bekannte Klägerin. Das Untergericht muss den Fair Use-Einrede neu anhand der weiterentwickelten Tatsachenlage würdigen.

Im Fall Kelley-Brown v. Oprah Winfrey legt das Gericht am 31. Mai 2013 eine weitreichende Begründung mit ausführlicher Erörterung des umstrittenen Fair Use-Grundsatzes im Markenrecht vor. Es erörtert zudem lesenswert weitere Verletzungansprüche, die die Klägerin wegen der Nachahmung, umgekehrter Verletzung und auch gegen Sponsoren des Verlages nach Mithaftungs- und Störerregeln behauptete.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER