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Dienstag, den 04. Juni 2013

Mittel und Wege gegen den Waffenschmuggel  

PB - Washington.   Das Amt für Schusswaffen, United States Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives, kämpft gegen die Windmühlen des illegalen Waffenhandels, besonders an der mexikanischen Grenze. Ein Hindernis stellen dabei auch die einflussreichen Interessenverbände der Waffenbesitzer und -händler dar.

Unterstützung erhielt das ATF am 31. Mai 2013 von dem Bundesberufungsgericht für den District of Columbia in Washington, DC in der Entscheidung National Shooting Sports Foundation v. B. Todd Jones. Ein Verband der Schusswaffenindustrie war gegen Aufforderungsschreiben, Demand Letters, vorgegangen, mit denen die ATF von Händlern Meldungen über bestimmte Waffenverkäufe einforderte, um die Absatzwege illegaler Schusswaffen besser verfolgen zu können.

Das Gericht befand die Demand Letters für zulässig. Dabei setzte es sich insbesondere mit der Befugnis der ATF auseinander die Aufforderung als Anordnung mit Strafandrohung, Subpoena, zu erlassen. Die Kläger hatten die Handlungskompetenz, Statutory Authority, der Behörde bezweifelt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.