• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 07. Juni 2013

Schiedsspruch gegen Staat vollstreckbar  

.   Amerikanische Gerichte müssen nach dem Foreign Sovereign Immunities Act die Immunität ausländischer Staaten respektieren und dürfen ihre Gerichtsbarkeit über sie nur in engen Grenzen ausüben. Eine Ölfirma verklagte einen Staat auf Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs im Fall Chevron v. Ecuador.

Das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks der USA entschied am 6. Juni 2013 gegen den Staat, der auf seiner Immunität bestand, keine anwendbare Ausnahme nach dem FSIA entdeckte, und das Urteil eines Gerichts in Den Haag über die Rechtmäßigkeit des Schiedsspruchs abwarten wollte. Das Gericht verkündete eine wegweisende Begründung.

Der United States District Court for the District of Columbia stellte fest, dass die Schiedsausnahme des FSIA greift, denn Ecuador war durch Vertrag und Staatsvertrag an das Schiedsverfahren gebunden. Zudem unterliegt der ausländische Schiedsspruch aus einem anderen Mitgliedsland den Bestimmungen der New Yorker Konvention über die Anerkennung in den USA, und die Hoffnung auf ein niederländisches Urteil hemmt das Verfahren in den USA nicht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.