Der Kläger meinte, jedes neue Link des Verlags auf den alten Bericht lasse die Frist neu beginnen. Am 7. Juni 2013 entschied im Fall Jack Shepard v. Huffington Post, Inc. auch das Bundesberufungsgericht den achten Bezirks der USA in St. Louis gegen ihn. Abgestellt wird auf die Erstveröffentlichung.
Die Urteilsbegründung der ersten Instanz vom 15. November 2012 ist auch lehrreich. Sie greift hilfsweise materielle Vorwürfe auf. Dem deutschen Leser wird verständlich, dass der Diffamierungsschutz in den USA weit schwächer als im deutschen oder englischen Recht ist, während die Pressefreiheit ausgeprägter ist.