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Sonntag, den 09. Juni 2013

Internetverlag und Verleumdung  

.   Der Kläger hielt sich für diffamiert, weil ein Internetblatt ihn als Brandstifter bezeichnete, obwohl er nach seiner Flucht nach Italien nicht verurteilt worden war. Das Gericht teilte die Auffassung nicht, aber es wies die Klage schon wegen der versäumten Verjährungsfrist ab.

Der Kläger meinte, jedes neue Link des Verlags auf den alten Bericht lasse die Frist neu beginnen. Am 7. Juni 2013 entschied im Fall Jack Shepard v. Huffington Post, Inc. auch das Bundesberufungsgericht den achten Bezirks der USA in St. Louis gegen ihn. Abgestellt wird auf die Erstveröffentlichung.

Die Urteilsbegründung der ersten Instanz vom 15. November 2012 ist auch lehrreich. Sie greift hilfsweise materielle Vorwürfe auf. Dem deutschen Leser wird verständlich, dass der Diffamierungsschutz in den USA weit schwächer als im deutschen oder englischen Recht ist, während die Pressefreiheit ausgeprägter ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.