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Freitag, den 14. Juni 2013

DNA nicht patentierbar  

Der Supreme Court zu Patenten über menschliche Gene
TT - Washington.   Biotech- und Pharmafirmen stecken alljährlich Milliarden in die Forschung auf der Suche nach neuen Blockbustermedikamenten oder Untersuchungsmethoden. Die Zukunft in diesem Milliardenmarkt soll die Personalisierte Medizin sein. Im Mittelpunkt: unsere Gene. In den USA wie in Europa reichen Unternehmen Patentanträge auf besondere Gene ein, um fortan gute Geschäfte zu machen.

Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, der Supreme Court, hat mit seiner Grundsatzentscheidung in Association for Molecular Pathology v. Myriad Genetics Inc. am 13. Juni 2013 diesem Streben einen Riegel vorgeschoben. Gene sind Produkte der Natur und als solche nicht patentierbar.

Das beklagte Biotechunternehmen war Inhaberin zweier US-Patente auf Gene, die gemeinhin als die Brustkrebs-Gene bezeichnet werden. Myriad Genetics hatte die menschliche DNA sequenziert und war auf diese Anomalie gestoßen. Um fortan mit Indikatoren und Behandlungsmethoden Geld zu verdienen, begehrte man Patentschutz. Dieser steht dem Unternehmen nach Rechtsprechung des Supreme Courts jedoch nur auf eigene Schöpfungen wie künstlich nachgeahmtes Erbgut, sogenannte cDNA, zu. Die Begründung ist weder religiös noch moralisch motiviert, sondern greift schlicht auf 35 USC § 101 zurück, wonach nur eigene Erfindungen patentierbar sind.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.