Diskriminierung durch Einfuhrzölle?
PB - Washington. Drei Schuh- und Bekleidungsimporteure setzten sich gemeinsam gegen die amerikanischen Einfuhrzollbestimmungen zur Wehr. Sie verklagten die USA wegen Diskriminierung, denn die Zölle unterscheiden bei importierten Waren häufig nach Geschlecht oder Alter der Zielgruppe.
Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC wies die Ansprüche jedoch im Berufungsverfahren Rack Room Shoes v. US am 12. Juni 2013 zurück, da die Ausgangsinstanz zu Recht einen Failure to State a Claim angenommen habe.
Das Gericht befand die Vorschrift nicht für offensichtlich diskriminierend. Den Klägern war es auch nicht gelungen, die dann neben einer Ungleichbehandlung erforderliche Diskriminierungsabsicht der Regierung substantiiert darzulegen, obwohl sie einen Aufsatz von 1892 über die Zollpraxis der Sklavenstaaten im Jahre 1824 bemühten. Der Kläger trägt bei Gleichbehandlungsansprüchen - Equal Protection Claims, die gegen den Bund aus dem fünften Verfassungszusatz folgen - die Beweislast.
Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC wies die Ansprüche jedoch im Berufungsverfahren Rack Room Shoes v. US am 12. Juni 2013 zurück, da die Ausgangsinstanz zu Recht einen Failure to State a Claim angenommen habe.
Das Gericht befand die Vorschrift nicht für offensichtlich diskriminierend. Den Klägern war es auch nicht gelungen, die dann neben einer Ungleichbehandlung erforderliche Diskriminierungsabsicht der Regierung substantiiert darzulegen, obwohl sie einen Aufsatz von 1892 über die Zollpraxis der Sklavenstaaten im Jahre 1824 bemühten. Der Kläger trägt bei Gleichbehandlungsansprüchen - Equal Protection Claims, die gegen den Bund aus dem fünften Verfassungszusatz folgen - die Beweislast.