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Sonntag, den 16. Juni 2013

Diskriminierung durch Einfuhrzölle?  

PB - Washington.   Drei Schuh- und Bekleidungsimporteure setzten sich gemeinsam gegen die amerikanischen Einfuhrzollbestimmungen zur Wehr. Sie verklagten die USA wegen Diskriminierung, denn die Zölle unterscheiden bei importierten Waren häufig nach Geschlecht oder Alter der Zielgruppe.

Der United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC wies die Ansprüche jedoch im Berufungsverfahren Rack Room Shoes v. US am 12. Juni 2013 zurück, da die Ausgangsinstanz zu Recht einen Failure to State a Claim angenommen habe.

Das Gericht befand die Vorschrift nicht für offensichtlich diskriminierend. Den Klägern war es auch nicht gelungen, die dann neben einer Ungleichbehandlung erforderliche Diskriminierungsabsicht der Regierung substantiiert darzulegen, obwohl sie einen Aufsatz von 1892 über die Zollpraxis der Sklavenstaaten im Jahre 1824 bemühten. Der Kläger trägt bei Gleichbehandlungsansprüchen - Equal Protection Claims, die gegen den Bund aus dem fünften Verfassungszusatz folgen - die Beweislast.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.