Arme ohne Rechtsschutz: Schiedsklausel
Schiedsklauseln sind auch bei enormen Kosten strikt einzuhalten
CK • Washington. Sammelklägeranwälte behaupten gern, nur mit ihrer Hilfe könnten Arme und Durchschittsbürger ihre Rechte gegen Unternehmen durchsetzen. Über die Sammelklage sollen Kosten verteilt und reduziert werden. In Wirklichkeit werden diese Anwälte oft auf Kosten der beklagten Unternehmen und eigenen Mandanten reich, weil sie den Löwenanteil jedes Erfolgs für sich fordern und Gerichte ihren Honoraranträgen zu oft stattgeben. Die Mandanten erhalten mit Glück und viel Umstand einen Einkaufsgutschein.Als ein Finanzdienstleister im Vertrag mit einem Restaurant eine Schiedsklausel vereinbarte, die Streitigkeiten allein dem Schiedsgericht zuwies und Sammelklagen verbot, folgte dennoch beim nachfolgenden Disput eine Sammelklage. Die Kläger argumentierten, die für eine wettbewerbsrechtliche Klage erforderlichen Gutachten würden die Finanzkraft jedes einzelnen Klägers übersteigen. Nur gemeinsam sei eine Klage finanzierbar. Sie beantragten daher, dass das angerufene Bundesgericht in New York City die Schiedsklausel außer Kraft setze und den Prozess vor dem ordentlichen Gericht zulasse.
Im zweiten Anlauf zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in der amerikanischen Hauptstadt Washington gewann am 20. Juni 2013 schließlich der Finanzier den Fall American Express Co. v. Italian Colors Restaurant. Die Finanzen der Klägerin und die Kosten des Prozesses spielen bei der Beurteilung einer Schiedsklausel nach dem Federal Arbitration Act keine Rolle, entschied der Supreme Court of the United States. Schiedsklauseln sind ohne abweichendes Gebot des Gesetzgebers strikt anzuwenden, erklärte er in seiner 28-seitigen Begründung.