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Sonntag, den 14. Juli 2013

Graue Autos in die USA  

.   Zur Verhinderung von Graumarkt­einfuhren hatten KFZ-Hersteller dem Bundes­gesetzgeber noch im letzten Jahr­tausend Gesetzes­änderungen angeregt, die von der National Highway Traffic Safety Administration in Washington umgesetzt werden. Nach einer Verkün­dung des Amts vom 15. Juli 2013 unter dem Titel Decision That Certain Nonconforming Motor Vehicles Are Eligible for Importation zu urteilen, hat sich die Einfuhr diverser, nicht für den US-Markt bestimmter Fahrzeuge so eingespielt, dass sich kaum noch Hersteller und erst recht nicht mehr die Öffentlichkeit mit Anmerkungen melden, wenn das Amt entsprechende Anträge veröffentlicht. Die obigen Entscheidungen betreffen auch Fahrzeuge der Hersteller Daimler, Volkswagen und BMW.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.