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Sonntag, den 15. Sept. 2013

Richter übt Ermessen göttlich aus  

.   Wer sich anstrengt, der kann von Richtern - wie von Gott - Beistand erwarten, lautet die Prämisse der Revisionswürdigung des untergerichtlichen Prozessverlaufs im Fall Rivera-Almodòvar v. Instituto Socioeconòmico Communitario Inc.. Dabei geht es nur um die Ermessens­ausübung bei der Abweisung eines Fristverlängerungs­antrags im Ausforschungs­beweis­verfahren, Discovery.

Die Klägerin hatte erst kurz vor Ablauf einer Jahres­frist Anstren­gungen unternommen, klagekritische Akten der Beklagten abzufordern. Als sie sie erhielt, forderte sie zwei Tage vor Fristablauf weitere an, und ignorierte den bald nach Fristende gestellten Beklagtenantrag auf Abweisung.

Das Bundesberufungsgericht der ersten Instanz entschied am 11. September 2013 gegen sie. Die eigene Ineffizienz und Verzögerung in der Verfolgung ihrer prozessualen Rechte wirkt so gegen die Klägerin, dass das gegen sie ausgeübte Ermessen nicht fehlerhaft sein kann. Zudem ist für einen Wieder­einsetzungs­antrag nicht erkennbar, sie hätte die Verzögerung nicht verschuldet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.