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Freitag, den 27. Sept. 2013

Schuhe, Tasche, Beklagte austauschbar  

.   Die Klägerin in Virginia James v. Miche Bag LLC behauptet, 1983 einen Wechselbelag für Schuhe erfunden zu haben, den sie 20 Jahre später auf Täschchen der Beklagten wiederentdeckte.

Sie klagte wegen Vertragsbruchs, da sie der Beklagten ihre Erfindung in der Hoffnung offengelegt hatte, dafür vergütet zu werden. Dass die Beklagte eine andere Firmierung als das Unternehmen von 1983 trägt, ignoriert das Bundesgericht des Hauptstadtbezirks in seinem abweisenden Urteil vom 25. September 2013 zunächst, obwohl es die Identität bezweifelt.

Denn der United States District Court for the District of Columbia gelangt zur Erkenntnis, dass überhaupt kein einklagbarer schriftlicher oder mündlicher Vertrag besteht, der verletzt werden konnte. Seine Begründung führt lesenswert in die Merkmale des Vertrages nach dem Recht der Hauptstadt der USA ein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.