Dem Bundesgericht leuchtet nicht ein, dass die Partei mit der Markeneintragung nicht auch eine Verletzung vor Gericht verfolgen darf, doch das einzelstaatliche Recht von Florida verleiht in einem Gesetz dieses Recht ausschließlich dem Staat, während ein anderes Gesetz dem Inhaber das Recht zum Innehaben der Marke gewährt.
Im Fall Florida Virtual School v. K12, Inc. gelangt das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in der Revision am 10. Oktober 2013 zur Erkenntnis, dass es den Streit um einzelstaatliches Recht, der nicht anhand von Präzedenzfällen lösbar ist, dem Obersten Gericht des Staates Florida vorlegen muss, dessen Entscheidung es dann bei der weiteren Behandlung des Falles beachten wird.