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Freitag, den 11. Okt. 2013

Gesetzeskonflikt: Gericht ratlos  

Bundesgericht löst Konflikt im Staatsrecht nicht
.   Eine Marke, zwei Gesetze, zwei Parteien, zwei Gerichtsysteme: Das Bundesgericht weigert sich, den Widerspruch zwischen zwei Gesetzen Floridas zu lösen, als sich zwei dortige Parteien über eine Marke streiten, die nach Bundesrecht angemeldet ist, während einzelstaatliches Recht nur dem Staat Florida, der sich nicht einmischen will, das Recht zur Durchsetzung der Marke zugesteht.

Dem Bundesgericht leuchtet nicht ein, dass die Partei mit der Markeneintragung nicht auch eine Verletzung vor Gericht verfolgen darf, doch das einzelstaatliche Recht von Florida verleiht in einem Gesetz dieses Recht ausschließlich dem Staat, während ein anderes Gesetz dem Inhaber das Recht zum Innehaben der Marke gewährt.

Im Fall Florida Virtual School v. K12, Inc. gelangt das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks in der Revision am 10. Oktober 2013 zur Erkenntnis, dass es den Streit um einzelstaatliches Recht, der nicht anhand von Präzedenzfällen lösbar ist, dem Obersten Gericht des Staates Florida vorlegen muss, dessen Entscheidung es dann bei der weiteren Behandlung des Falles beachten wird.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.