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Sonntag, den 13. Okt. 2013

Click-Vertragsannahme ausgehebelt  

.   Die Bedingungen der Skype-Webseite hatte die Klägerin durch einen Mausklick angenommen, doch hatte sie eine Nutzungseinschränkung übersehen und klagte im Namen aller Kunden nach dem kalifornischen Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken. Die Werbung von Skype versprach unlimited VoIP-Telefonate, während eine Fußnote die Flatrate durch eine Fair Usage Policy erheblich einschränkte.

Sie verlor, doch das zweite Revisionsbezirksgericht Kaliforniens entschied im Fall Chapman v. Skype, Inc. am 4. Oktober 2013, dass sie auch bei einem wirksamen Online-Vertragsschluss nach Verbraucherschutzrecht ihre Sammelklage weiterbetreiben darf.

Ausschlaggebend ist verbraucherschutzrechtlich nicht allein, dass der Vertrag samt Fußnote wirksam zustande kam, sondern auch, dass der nicht immer achtsame Durchschnittsverbraucher bei Vertragsschluss durch die Werbe- und Vertragsgestaltung irregeführt werden konnte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.