Urheber: Kein Schaden, kein Ersatz
CK • Washington. Nicht auf die Verletzung, sondern den mangelnden Schaden stellte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA bei der Abweisung der Klage einer Urheberin gegen einen Musikverlag ab, der ohne ihre Zustimmung ihre Musik mit Werken anderer Künstler vertrieben hatte.
Das Gericht ließ die Frage der Verletzung einer Vertragsklausel über die Zustimmungspflicht beim Coupling von Werken dahingestellt sein. Wenn kein Schaden bewiesen ist - diesen prüfte es gründlich -, verlöre die Klägerin in jedem Fall, entschied es am 15. Oktober 2013 im Fall Franconero v. UMG Recordings, Inc.
Das Gericht ließ die Frage der Verletzung einer Vertragsklausel über die Zustimmungspflicht beim Coupling von Werken dahingestellt sein. Wenn kein Schaden bewiesen ist - diesen prüfte es gründlich -, verlöre die Klägerin in jedem Fall, entschied es am 15. Oktober 2013 im Fall Franconero v. UMG Recordings, Inc.