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Montag, den 21. Okt. 2013

Faxspamversand nicht per se illegal  

.   Der Versand von Werbefaxen erfolgt nicht immer von Absendern, die Kunden- oder Einwilligungsprüfungen vornehmen, sondern auch von Dienstleistern, die sich von Absendern die korrekte Prüfung und Anwendung solcher Listen bestätigen lassen. Haften solche Dienstleister in jedem Fall, wenn sich beim Empfänger ein unerwünschtes Fax als Spam erweist?

Der Beschluss vom 16. Oktober 2013 im Fall Asher & Simons PA v. J2 Global Canada Inc. setzt sich mit dieser Frage nach dem Telephone Consumer Protection Act, 47 USC §227, ausführlich auseinander. Der kanadische Dienstleister haftet nicht unbedingt, solange nicht diese Bestimmung in den Verordnungen der Federal Communications Commission greift, entschied das Bundesgericht für Maryland:
[A] facsimile broadcaster will be liable … if it demonstrates a high degree of involvement in, or actual notice of, the unlawful activity and fails to take steps to prevent [prohibited] facsimile transmissions. 47 CFR §64.1200 (a)(4)(vii).








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.