Markenstreit Hersteller - Vertrieb
CK • Washington. Anschaulicher kann die Prüfung eines markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs als im Fall Digital Ally, Inc. v. Dragoneye Technology, LLC nicht ausfallen. Der Hersteller produzierte für einen Exklusivhändler unter dessen Marke Radarmessgeräte, die nach einer Vertragsänderung auch er nichtexklusiv verkaufen darf und die er auf seine Webseite durch Verweis auf die Händlerseite aufnimmt.
Der Händler schuldet dem Hersteller $190.000 aus Lieferungen und wird aggressiv: Er verlangt eine Unterlassung der Markenverwendung. Da der Hersteller das Link gleich entfernt, keine Verwechslungsgefahr besteht und der Händler keinen, nicht durch Schadensersatz ausgleichbaren Nachteil behauptet, verliert der Händler am 17. Oktober 2013 vor dem Bundesgericht des Bezirks Kansas. Die 20-seitige Begründung legt mustergültig die Fakten und Subsumtionsschritte dar.
Der Händler schuldet dem Hersteller $190.000 aus Lieferungen und wird aggressiv: Er verlangt eine Unterlassung der Markenverwendung. Da der Hersteller das Link gleich entfernt, keine Verwechslungsgefahr besteht und der Händler keinen, nicht durch Schadensersatz ausgleichbaren Nachteil behauptet, verliert der Händler am 17. Oktober 2013 vor dem Bundesgericht des Bezirks Kansas. Die 20-seitige Begründung legt mustergültig die Fakten und Subsumtionsschritte dar.