Der Händler schuldet dem Hersteller $190.000 aus Lieferungen und wird aggressiv: Er verlangt eine Unterlassung der Markenverwendung. Da der Hersteller das Link gleich entfernt, keine Verwechslungsgefahr besteht und der Händler keinen, nicht durch Schadensersatz ausgleichbaren Nachteil behauptet, verliert der Händler am 17. Oktober 2013 vor dem Bundesgericht des Bezirks Kansas. Die 20-seitige Begründung legt mustergültig die Fakten und Subsumtionsschritte dar.
Der Händler schuldet dem Hersteller $190.000 aus Lieferungen und wird aggressiv: Er verlangt eine Unterlassung der Markenverwendung. Da der Hersteller das Link gleich entfernt, keine Verwechslungsgefahr besteht und der Händler keinen, nicht durch Schadensersatz ausgleichbaren Nachteil behauptet, verliert der Händler am 17. Oktober 2013 vor dem Bundesgericht des Bezirks Kansas. Die 20-seitige Begründung legt mustergültig die Fakten und Subsumtionsschritte dar.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.