• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 30. Okt. 2013

Markenstreit Hersteller - Vertrieb  

.   Anschaulicher kann die Prüfung eines markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs als im Fall Digital Ally, Inc. v. Dragoneye Technology, LLC nicht ausfallen. Der Hersteller produzierte für einen Exklusivhändler unter dessen Marke Radarmessgeräte, die nach einer Vertragsänderung auch er nichtexklusiv verkaufen darf und die er auf seine Webseite durch Verweis auf die Händlerseite aufnimmt.

Der Händler schuldet dem Hersteller $190.000 aus Lieferungen und wird aggressiv: Er verlangt eine Unterlassung der Markenverwendung. Da der Hersteller das Link gleich entfernt, keine Verwechslungsgefahr besteht und der Händler keinen, nicht durch Schadensersatz ausgleichbaren Nachteil behauptet, verliert der Händler am 17. Oktober 2013 vor dem Bundesgericht des Bezirks Kansas. Die 20-seitige Begründung legt mustergültig die Fakten und Subsumtionsschritte dar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.