Hubschrauberplagiat im US-Gericht
CK • Washington. Ein persischer Hubschrauber sieht aus wie ein Erfolgsschlager des amerikanischen Klägers, der den Staat Iran und sein Hubschrauberwerk im US-Gericht verklagt. Der Staat wehrt sich unter Verweis auf seine Staatsimmunität. Der Kläger behauptet, die Aktivitäten des Staats fielen unter die Ausnahme für gewerbliches Handeln nach dem Foreign Sovereign Immunities Act und gewinnt zunächst, doch in der Revision des Falles Bell Helicopter Textron Inc. v. Islamic Republic of Iran stellt das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt Washington das Fehlen einer weiteren Voraussetzung fest: Das deliktische Handeln im Ausland muss einen unmittelbaren Erfolg in den USA herbeiführen. Allein die amerikanische Klägerstaatsangehörigkeit reicht nicht. Daher gewinnt der Iran am 1. November 2013 nach ausführlicher Begründung, die auch lehrreich auf die Wiedereinsetzung nach einem Versäumnisurteil und die Haftung für Verletzungen geistigen Eigentums eingeht.