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Sonntag, den 03. Nov. 2013

Hubschrauberplagiat im US-Gericht  

.   Ein persischer Hubschrauber sieht aus wie ein Erfolgsschlager des amerikanischen Klägers, der den Staat Iran und sein Hubschrauberwerk im US-Gericht verklagt. Der Staat wehrt sich unter Verweis auf seine Staatsimmunität. Der Kläger behauptet, die Aktivitäten des Staats fielen unter die Ausnahme für gewerbliches Handeln nach dem Foreign Sovereign Immunities Act und gewinnt zunächst, doch in der Revision des Falles Bell Helicopter Textron Inc. v. Islamic Republic of Iran stellt das Bundesberufungsgericht der Hauptstadt Washington das Fehlen einer weiteren Voraussetzung fest: Das deliktische Handeln im Ausland muss einen unmittelbaren Erfolg in den USA herbeiführen. Allein die amerikanische Klägerstaatsangehörigkeit reicht nicht. Daher gewinnt der Iran am 1. November 2013 nach ausführlicher Begründung, die auch lehrreich auf die Wiedereinsetzung nach einem Versäumnisurteil und die Haftung für Verletzungen geistigen Eigentums eingeht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.