• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 09. Nov. 2013

NASA: Freigabe privater EMail?  

.   Muss die NASA auf Anfrage nach dem Freedom of Information Act die EMail eines Wissenschaftlers von einem nicht vom Antragsteller bestimmten Konto herausgeben? Die Durchsuchung des Kontos könnte private EMails aufdecken.

Das Bundesgericht der Hauptstadt prüfte diese Frage im Fall Competitive Enterprise Institute v. National Aeronautics and Space Administration mit dem Ergebnis, dass sich die Suche auf vom Antragsteller bestimmte Konten beschränken darf. Die 29-seitige Begründung vom 30. Oktober 2013 empfiehlt sich als Einführung in EMailabfragen von Bundesämtern.

Eine private Daten möglicherweise gefährdende Durchsuchung weiterer Konten muss die NASA nicht vornehmen. Inhaltlich betrifft der FOIA-Prozess Informationen der NASA über von ihr vorgenommene Korrekturen von Datensätzen über den Klimawandel.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.