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Montag, den 18. Nov. 2013

Werbung + Vertrag => US-Gericht?  

.   Bei der Abwehr von Klagen gegen deutsche Unternehmen stellt sich zuerst die Frage nach der Zuständigkeit eines amerikanischen Gerichts. Kann sie wegen fehlender Kontakte zum Gerichtsbezirk anfechtbar sein?

Das Long-Arm Statute jeden Staats gestattet die Ausübung der Gerichtsbarkeit über Bezirksfremde. Doch verlangt die Due Process-Klausel der Bundesverfassung der USA ein rechtstaatliches Minimum an relevanten Kontakten zum Bezirk.

Innerhalb der USA gelten dieselben Regeln. Ein gutes Beispiel liefert die 15-seitige Begründung im Fall World Wide Travel Inc. v. Travelmate US, Inc. vom 15. November 2013. Das Bundesgericht der Hauptstadt Washington, DC, entschied zugunsten der beklagten kalifornischen Firma, deren einzige Kontakte zur Hauptstadt, wo die Klägerfirma sitzt, in einem Werbekontakt und einem Vertrag bestehen, auf Abweisung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.